Impressum / Eichgesetz Änderung

 

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Adresse Musahl Waagenservice GmbH

Guerickestr.31
10587 Berlin
Deutschland

Ansprechpartner Frank Musahl
E-Mail info@musahl-waagen.de

Impressum

Musahl Waagenservice GmbH
Kirchstr.22

16225 Eberswalde

Telefon: +49 03334-22265
Telefax: +49 03334-386424
E-Mail: info@musahl-waagen.de

Geschäftsführer: Musahl
Amtsgericht Frankfurt  HRB 2269
USt-IDNr.: DE139149099


Steueridentifikation
USt-IdNr.: DE 139149099

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       Commerzbank  Ebw.    Kto. 305 66 60      BLZ  170 400 00
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der Hersteller unter Vorbehalt.. Abgebildete Deko Artikel gehören nicht zum

Lieferumfang.

 

Kundeninformation:

Neues Eichgesetz ab dem 01.01.2015

Sehr geehrte Kunden,      
       
Das neue Eichgesetz ,gültig ab dem 1.1.2015 , sieht einige gravierende Änderungen
zur Eichung von Waagen im Eichpflichtigen Verkehr vor.  
       
Folgende Änderungen sind Ihrseits zu beachten:  
       
Auf Ihrer Waage befindet sich ein Eichkleber mit der Jahreszahl zB.       Geeicht bis 2018
       
Sie als Besitzer / Betreiber der Waage sind verpflichtet bis zum 30.9. des genannten Jahres
einen schriftlichen Eichantrag an die Eich-Behörde oder an Unsere Firma Musahl Waagenservice
zu stellen.  Stellen Sie diesen Antrag nicht, und Sie werden nach Ablauf der Frist  31.12.  des Jahres
angetroffen, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.  
Bei Waagen,welche bis zum 31.9. des Jahres in unsere Werkstatt zur Eichung gebracht werden,
entfällt die schriftliche Anmeldung.      
       
Eichungen der Waagen ,welche nach dem 31.12. des Jahres erfolgen, werden Rückgestempelt,
auf das zuletzt gültige Eichjahr. Das bedeutet:  Ihre Waage hat  2015 , erhalten sie bei
Eichgültigkeit 2 Jahre, eine neue Eichung bis 2017. Anstatt 2018.  
       
Bei längerer " Nicht-Eichung Ihrer Waage " : Ihre Waage hat  2010,  
werden die " vergessenen Jahre " als Eichung nachgeholt. Das heisst ,Sie müssen 
alle fehlen Eichungen bis zur heutigen Gültigkeit nachholen lassen.  
Zusätzlich kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.  
       
Sollten Sie nach Ablauf der Eichfrist  31.12.  mit einer ungeeichten Waage angetroffen werden,
kann Ihnen von Amtswegen ein Bußgeld drohen.    
       
Sollten Sie eine NEUE , ab Hersteller  zB. CE15 , geeichte Waage erwerben und in Betrieb nehmen,
müssen Sie innerhalb von Sechs Wochen  dieses schriftlich bei der Eichbehörde anmelden.
Dies gilt auch für sonstige Eichpflichtige Meßgeräte . ( Thermometer ,Blutdruckmeßgeräte,
Längenmeßgeräte,Inkubatoren,Druckmeßgeräte etc. )  
       
Ein " Entfernen " des Eichklebers von der Waage kann strafrechtlich verfolgt werden .
 Es muß dann die Eichung seit dem Herstellungsdatum neu erfolgen. (zB. CE 95 )
       
Der Austausch Eichrelevanter Teile der Waage ( Meßzelle,Anzeige) führt zu einer 
Neuzulassung der kompletten Waage. (Konfirmitätsprüfung durch das Amt)
       
Ab Frühjahr / Sommer 2015 wird eine Preiserhöhung durch das Amt stattfinden.
       

Es werden nur Eichpflichtige Waagen geeicht. Die Amtliche Prüfung für nichteichpflichtige

Waagen entfällt gänzlich.

       
Dieses Schreiben ist aus dem " Amtsdeutsch " in ein Verständliches Deutsch frei übersetzt.
Für den Inhalt  oder eine Fehlinterpretation sind wir nicht verantwortlich.
       
Anmeldung erfolgt über das zuständige Amt im entsprechenden Bundesland unter:
https://www.eichamt.de oder per Mail an :        Info@Musahl-Waagen.de
       
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.  
       
              info@Musahl-Waagen.de  oder Tel. 030-3412402  
                                         
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