Impressum / Eichgesetz Änderung
Shop Auskünfte und Rücksendeadresse
| Adresse |
Musahl Waagenservice GmbH Kirchstraß, 22 |
| Ansprechpartner | Jörg Musahl |
| info@musahl-waagen.de |
Impressum
Musahl Waagenservice GmbH
Kirchstr.22
16225 Eberswalde
Telefon: +49 03334-22265
Telefax: +49 03334-386424
E-Mail: info@musahl-waagen.de
Geschäftsführer: Musahl
Amtsgericht Frankfurt HRB 2269
USt-IDNr.: DE139149099
Steueridentifikation
USt-IdNr.: DE 139149099
Bankverbindung
| Commerzbank Ebw. Kto. 305 66 60 BLZ 170 400 00 | |||||
| IBAN: DE31 1704 0000 0305 6660 00 BIC: COBADEFFXXX | |||||
| PayPal: webshop70@gmx.net unter Angabe der Rechnungsnummer. | |||||
Alle Abbildungen sind Beispiel Bilder, Technische oder Layout Änderungen
der Hersteller unter Vorbehalt.. Abgebildete Deko Artikel gehören nicht zum
Lieferumfang.
Kundeninformation:
Neues Eichgesetz ab dem 01.01.2015
| Sehr geehrte Kunden, | ||||
| Das neue Eichgesetz ,gültig ab dem 1.1.2015 , sieht einige gravierende Änderungen | ||||
| zur Eichung von Waagen im Eichpflichtigen Verkehr vor. | ||||
| Folgende Änderungen sind Ihrseits zu beachten: | ||||
| Auf Ihrer Waage befindet sich ein Eichkleber mit der Jahreszahl zB. Geeicht bis 2018 | ||||
| Sie als Besitzer / Betreiber der Waage sind verpflichtet bis zum 30.9. des genannten Jahres | ||||
| einen schriftlichen Eichantrag an die Eich-Behörde oder an Unsere Firma Musahl Waagenservice | ||||
| zu stellen. Stellen Sie diesen Antrag nicht, und Sie werden nach Ablauf der Frist 31.12. des Jahres | ||||
| angetroffen, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. | ||||
| Bei Waagen,welche bis zum 31.9. des Jahres in unsere Werkstatt zur Eichung gebracht werden, | ||||
| entfällt die schriftliche Anmeldung. | ||||
| Eichungen der Waagen ,welche nach dem 31.12. des Jahres erfolgen, werden Rückgestempelt, | ||||
| auf das zuletzt gültige Eichjahr. Das bedeutet: Ihre Waage hat 2015 , erhalten sie bei | ||||
| Eichgültigkeit 2 Jahre, eine neue Eichung bis 2017. Anstatt 2018. | ||||
| Bei längerer " Nicht-Eichung Ihrer Waage " : Ihre Waage hat 2010, | ||||
| werden die " vergessenen Jahre " als Eichung nachgeholt. Das heisst ,Sie müssen | ||||
| alle fehlen Eichungen bis zur heutigen Gültigkeit nachholen lassen. | ||||
| Zusätzlich kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. | ||||
| Sollten Sie nach Ablauf der Eichfrist 31.12. mit einer ungeeichten Waage angetroffen werden, | ||||
| kann Ihnen von Amtswegen ein Bußgeld drohen. | ||||
| Sollten Sie eine NEUE , ab Hersteller zB. CE15 , geeichte Waage erwerben und in Betrieb nehmen, | ||||
| müssen Sie innerhalb von Sechs Wochen dieses schriftlich bei der Eichbehörde anmelden. | ||||
| Dies gilt auch für sonstige Eichpflichtige Meßgeräte . ( Thermometer ,Blutdruckmeßgeräte, | ||||
| Längenmeßgeräte,Inkubatoren,Druckmeßgeräte etc. ) | ||||
| Ein " Entfernen " des Eichklebers von der Waage kann strafrechtlich verfolgt werden . | ||||
| Es muß dann die Eichung seit dem Herstellungsdatum neu erfolgen. (zB. CE 95 ) | ||||
| Der Austausch Eichrelevanter Teile der Waage ( Meßzelle,Anzeige) führt zu einer | ||||
| Neuzulassung der kompletten Waage. (Konfirmitätsprüfung durch das Amt) | ||||
| Ab Frühjahr / Sommer 2015 wird eine Preiserhöhung durch das Amt stattfinden. | ||||
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Es werden nur Eichpflichtige Waagen geeicht. Die Amtliche Prüfung für nichteichpflichtige Waagen entfällt gänzlich. |
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| Dieses Schreiben ist aus dem " Amtsdeutsch " in ein Verständliches Deutsch frei übersetzt. | ||||
| Für den Inhalt oder eine Fehlinterpretation sind wir nicht verantwortlich. | ||||
| Anmeldung erfolgt über das zuständige Amt im entsprechenden Bundesland unter: | ||||
| https://www.eichamt.de | oder per Mail an : Info@Musahl-Waagen.de | |||
| Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. | ||||
| info@Musahl-Waagen.de | oder | Tel. 030-3412402 | ||
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