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Dienstleistungen

Dienstleistungen

Eichservice:  

Die Eichung von Waagen ist vom Staat in solchen Bereichen

vorgeschrieben in denen Verbraucherschutz und ein fairer Wettbewerb von besonderer

Bedeutung sind.Eichen kann man, im Gegensatz zum Kalibrieren,

nur solche Waagen, die durch eine amtliche Eichzulassung "eichfähig" sind.

Die amtliche Eichung von Waagen schreibt der Gesetzgeber

      zwingend vor für Waagen :

  • Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird (Wareneingang - Verkauf )
  • Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
  • Im Medizinischen Bereich ( Krankenhäuser ,Arztpraxen,Dialyse-Center,Pflegebereiche )
  • Zu amtlichen Zwecken
  • Bei der Herstellung von Fertigpackungen
  • Der Gesetzgeber regelt den Einsatz der Waage/der Prüfgewichte und Nacheichfristen.Die periodische Nacheichung ist gesetzliche Pflicht
  • und wird von den regionalen staatlichen Eichämtern vorgenommen.

  Unser Eichtag ist einmal wöchentlich am Mittwoch für alle transportablen Waagen.

  Die Waagen sollten 1-2 Tage vorab zur Prüfung und ggf. Justage in unserer Werkstatt

   abgegeben werden. Die Preise für die Eichung richten sich nach der derzeit gültigen

   Eichkostenverordnung.Prüfung und Justage werden separat ausgewiesen.

   Standortgebundene Waagen bedürfen einer separaten Terminabsprache.

Beachten Sie neue Regelungen mit dem neuen Eichgesetz ab dem 1.1.2015 !!!!

Für Änderungen dazu halten wir ein Merkblatt bereit.

 

DKD Prüfungen:

DKD Prüfung an Waagen wo keine Eichpflicht besteht ,aber trotzdem eine regelmäßige Prüfung und Protokollierung erfolgen sollte.Überall dort, wo QM - Systeme einen hohen und vor allem international gültigen Qualitätsnachweis erbringen möchten, ist dieser Qualitätsstandard in gewissen Normen dokumentiert, bei der Waagenprüfung z.B. Kalibrierung nach DKD - Richtlinien.Daher ist die DKD - Kalibrierung eine staatlich überwachte Dienstleistung, die nur von speziell dafür zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden darf.
Die DKD-Richtlinie ist nur national gültig, aber die Kalibrierscheine werden international anerkannt. Die Prüfung ist nicht zeitlich begrenzt ,wie etwa beim Eichen. Der Nutzer der Waage ,bzw. der QS Prüfer bestimmt den Zeitlichen wiederkehrenden Rhythmus der Prüfung.

Die DKD-Prüfung wird von uns in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Prüflabor durchgeführt.

Die Preisgestaltung richtet sich nach der Klassifizierung, Beschaffenheit und Höchstlast der Waage.

 

Programmierservice:

Wir programmieren Ihre Waage GOBD / GdpdU konform gemäß Ihren Vorgaben.

Artikel, Texte,Zutaten,Allergene ,Logos ,Netzwerkeinstellungen, Etikettenlayouts und Grundkonfigurationen.

Sie erhalten eine fertige betriebsbereite Waage und den weiterführenden Service per Fernwartung.

 

Montageservice:

Sie haben eine Waage oder ein Gerät und möchten dieses montiert haben ??

Ihre Waage soll umgesetzt werden ??

Sie möchten neueste Elektronik an Ihre Waage angeschlossen haben ??

Kein Problem.Wir kümmern uns um die Planung, Montagematerial, die Montage

und den Betriebsbereiten Anschluß , sowie die Erstinbetriebnahme mit den

notwendigen Programmierungen und Abnahmen durch die zuständigen Ämter.

 

 

Sprechen Sie uns zu Ihrem Problem einfach unverbindlich an,

Wir finden dazu bestimmt eine Lösung.

per Mail:  info@Musahl-Waagen.de   per Fon : 030-3412402 oder 03334-22265